Das Forschungskolleg Humanwissenschaften: Veranstaltungen
Donnerstag, 16.12.2021, 11:00 Uhr
Forschungskolleg Humanwissenschaften, Am Wingertsberg 4, 61348 Bad Homburg
Forschungskolleg Humanwissenschaften der Goethe-UniversitätFellow Kolloquium
Maria Kaiafa-Gbandi (Aristoteles-Universität Thessaloniki)
»Algorithmic Justice for Deciding on Criminal Matters?«Abstract
As »algorithmic governance« progresses in modern technological societies, justice systems come gradually to the forefront. In light of the EU and the Council of Europe initiatives on »Ethics guidelines for trustworthy AI systems« (2021) and on a »European Ethical Charter on the use of artificial intelligence in judicial systems« (CEPEJ, 2018) aiming to address essential risks for the rule of law that accompany the use of algorithmic tools, the presentation focuses on the different fields of AI-assisted criminal justice, which is related to the harshest mechanism of social control. It highlights the pros and particularly the cons of the algorithmic tools’ use in the field of criminal matters under the perspective of fundamental rights and principles of criminal law and tries to define priorities for their future use.
Die Referentin
Maria Kaiafa-Gbandi ist Professorin für Strafrecht an der Aristoteles-Universität Thessaloniki. Darüber hinaus ist sie unter anderem Direktorin des »Research Institute for Transparency, Corruption and Financial Crime« der Aristoteles-Universität Thessaloniki und Mitglied der Expert Group der EU Kommission für europäische Strafrechtspolitik.
Von September 2021 bis Februar 2022 ist sie auf Einlaung von Professor Klaus Günther und dem Frankfurter Forschungsverbund »Normative Orders« Fellow am Forschungskolleg Humanwissenschaften.
Teilnahme und Anmeldung
Das wissenschaftliche Kolloquium findet am Forschungskolleg Humanwissenschaften statt. Die Teilnahme (vor Ort oder online) ist nach vorheriger Anmeldung möglich (Kontakt: Beate Sutterlüty; email:
b.sutterluety@forschungskolleg-humanwissenschaften.de). Zur Eindämmung des Covid-19 Infektionsgeschehens gilt die »2-G-Regel«
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